Vermietung der Gemeindehäuser

 

Nachdem es in letzter Zeit immer wieder zu Nachfragen kam, möchten wir kurz über die Vorgehensweise bei den Vermietungen unserer Gemeindehäuser informieren.

Hier einige wichtige Auszüge aus der Hausordnung, die gleichzeitig als Mietvertrag gilt und bei jeder Vermietung ausgehändigt wird:

 

 

§2 Gebrauchsüberlassung

  1. Die Räume können nach vorheriger Absprache auch für private Feiern bzw. Veranstaltungen genutzt werden. Findet die Nutzung der Räumlichkeiten nicht statt, hat der Benutzer die Räumlichkeit spätestens 2 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungstermin abzumelden.
  2. Ansprechpartner für die Vermietung sind für Schönbach Sabine Conrad und das Pfarrbüro, für Roth Jürgen und Christina Schaaf und für Erdbach Alexandra Georg, Olga Heckmann oder Sandra Michel.

Die Koordination der Vermietung des Gemeindehauses erfolgt über das Pfarrbüro.

  1. Die Schlüsselübergabe an den Benutzer ist mit den Ansprechpartnern zu klären. Nach Bedarf findet eine Übergabe der Räumlichkeiten statt.

 

§3 Reinigung der Gemeinschaftseinrichtung bei Vermietung

1)       Nach der Veranstaltung sind die Räume und das Inventar aufgeräumt und gesäubert zu übergeben.

 

§10 Mietkosten

      1)      Für die Gemeindehäuser ist pro Tag eine Miete von 50 € zu entrichten.

     2)       Die Miete wird auf folgendes Konto überwiesen:

Inhaber: Konto der Kirchengemeinde bei der Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord

IBAN: DE73 5206 0410 0204 1001 74

Verwendungszweck: Miete Gemeindehaus (Name des Ortes), Datum

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Hausordnung_GH_inkl. Miete_.pdf
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